Mäuse vertreiben
Rattenbekämpfung
Die durch Nager angerichteten Schäden können beträchtlich sein. Nager können auf Menschen zahlreiche Krankheiten übertragen. Doch nicht nur die Übertragung der Krankheiten ist ein Grund für die sofortige Ergreifung von Gegenmaßnamen zum Vertreiben der Schädlinge. Nager können auch monetäre Schäden verursachen. So können die Tiere Möbelstücke beschädigen und Häuser Verschmutzen. Zudem machen sie sich über Lebensmittel her. Hierbei entsteht der größte Schaden aber nicht durch das Wegfressen der Lebensmittel, sondern durch die Verunreinigung der Lebensmittel durch Kot und Urin.
Auch wenn zumindest Mäuse auf einige Personen niedlich wirken, sollten Sie umgehend aus dem Haus vertrieben werden. Drei schädliche Nagetierarten sind im deutschsprachigen Raum besonders stark verbreitet: die Hausmaus, die Hausratte und die Wanderratte.
Besonders große Probleme bereiten diese Nager an folgenden Orten:
- Wohnhäuser
- Grünflächen
- Kanalisation
- Lebensmittelherstellung und –handel
- Mülldeponien
- Landwirtschaftliche Tierhaltung
- Getreidespeicher
Rechtliche Situation beim Befall durch Nager
In Deutschland greifen bei dem Befall durch Nager zwei Gesetzte. Zum einen das Infektionsschutzgesetzte. Dies besagt: „Gemäß § 17 IfSG muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Dies ist meistens das Gesundheitsamt, die Lebensmittelhygiene überwachende Veterinärbehörde oder/und eine nach der Schädlingsbekämpfungsverordnung eines Bundeslandes speziell hierfür benannte Behörde“. Zum anderen das Tierseuchengesetzt welches folgendem Wortlaut folgt: „Gemäß § 17 (1) Abs. 14, § 17b (1), §17f TierSG können erforderliche Maßregeln zum Schutz gegen die allgemeine Gefährdung der Tierbestände angeordnet werden. Hierzu gehören auch Nagetierbekämpfungen.“
Befallserhebung bei Nagern
Sollten Sie einen Nagerbefall bei sich vermuten sollten Sie folgend Schritte beachten:
- Wo sind Nager gesichtet worden?
- Um welche Art handelt es sich (dies lässt sich meist am Kot feststellen)?
- Gibt es Spuren (Laufwege, Kot, Fraßspuren)?
- Ködern Sie die Nager am besten drei Tage mit ungiftigem Köder an. So lässt sich die Befallsstärke abschätzen und feststellen wo sich die Tiere aufhalten.
Bekämpfung der Nagetiere
Ziel bei der Bekämpfung der Nagetiere ist die Tilgung der lokalen Nagerpopulation. Bringen Sie hierzu die Köder an Stellen aus, an denen bereits Vorköder angenommen wurden.
- Protokollieren Sie wo sie Köder ausgelegt haben, so können Sie keine Köder vergessen.
- Bringen Sie Giftköder nur in gesicherten Köderstationen aus.
- Kontrollieren Sie zudem die Köderstellen regelmäßig und füllen Sie diese auf.
- Bringe Sie solange Köder aus, bis diese nicht mehr gefressen werden.
Erfolgskontrolle der Maßnahmen zur Nagetierabwehr
Das Ziel bei der Erfolgskontrolle liegt im Nachweis der Tilgung. Sollten Sie zwar viele Tiere gefangen haben, es sich aber immer noch viele Schädlinge in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück befinden kann dies nicht als Erfolg gewertet werden.
- Bringen Sie ungiftige Köder aus und kontrollieren Sie ob diese angenommen werden
- Sollten Sie weiterhin einen Befall feststelle müssen Sie die Nager weiterbekämpfen. In manchen Fällen wirkt ein Wirkstoffwechsel.
Gründe für den ausbleibenden Bekämpfungserfolg bei Nagetieren
- Unsachgemäße Bekämpfung
- Mangelnde Attraktivität der Köder
- Resistenz gegen das eingesetzte Mittel (trifft nur zu wenn Sie Gifte verwenden)
- Überfluss an anderen Nahrungsressourcen
Sollten Sie selber dem Befall durch die Nager nicht mehr Herr werden empfiehlt es sich einen Kammerjäger zu Hilfe zu rufen.
Bildquelle: Cloveapple via wikicommons
Bildquelle “Mäuse vertreiben”: Wikipedia US-Regierung